Mit Beginn des Mietverhältnisses muss auch die Wohnung über das KIWI Portal an die Mietenden übergeben werden, um dem Mieter oder der Mieterin wie gesetzlich vorgeschrieben den alleinigen Zugriff auf die Mietsache zu gewähren. Durch die Übergabe wird allen anderen Nutzer*innen und Verwalter*innen das Zutrittsrecht zu der betreffenden Wohnungstür entzogen. Portalmanager und Administrator haben keine Möglichkeit mehr, die Tür ohne Mitwirkung des Mietenden zu öffnen oder Berechtigungen für die Tür zu vergeben. Die Tür wird nach erfolgreicher Mieterübergabe als vermietet im Portal angezeigt. Die Option Batteriewechsel steht weiterhin zur Verfügung.
Dieser Abschnitt enthält:
Wohnung übergeben
Voraussetzung für die Wohnungsübergabe ist, dass Sie Admin und Eigentümer der Wohnungstür sind und die Option für Sie freigeschaltet wurde. Es können nur Türen übergeben werden, die als Privattüren (Wohnungen, Kellerabteile, Stellplätze, etc.) im KIWI-System markiert worden sind. Dies findet einmalig bei der Installation des Systems statt. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den KIWI-Service.
Unter dem Menüpunkt ‘Türen’ im KIWI Portal rufen Sie die zu vermietende Wohnung auf. Nun können Sie den Übergabeprozess durch Klick auf “Mieterübergabe” starten. Wählen Sie den Mietenden aus der Liste aus oder geben Sie die E-Mail-Adresse des Mieters oder der Mieterin an, um ein neues Konto anzulegen.
Übergabe an Online-Nutzer
Handelt es sich bei dem Mietenden um einen Online-Nutzer (Nutzerkonto mit E-Mail-Adresse), hat der Mietende 7 Tage Zeit, die Übergabe der Wohnung über die automatisch verschickte E-Mail zu bestätigen. Über das Portal kann der Link jederzeit erneut versendet werden.
Übergabe an Offline-Nutzer
Bei der Übergabe an einen Offline-Nutzer (Nutzerkonto ohne E-Mail-Adresse) ist die Bestätigung der Nutzer*in via E-Mail naturgemäß nicht möglich. In diesem Fall können Sie, gesetzt die Zustimmung des Mietenden liegt vor, die Übergabe im KIWI Portal direkt bestätigen.
Nach Abschluss der Übergabe werden alle bereits vergebenen Zutrittsberechtigungen für die Tür entfernt. Die Tür kann dann nur noch vom Mieter geöffnet werden.
Wohnung zurückfordern
Es ist mit Zustimmung des Mietenden jederzeit möglich, die Tür wieder an den Eigentümer der Tür (in der Regel der Administrator des KIWI Portals) zu übergeben. Dazu muss der Eigentümer der Tür den Rückgabeprozess starten.
Rückgabe durch Online-Nutzer
Ist der Mietende ein Online-Nutzer, erhält er eine E-Mail zwecks Bestätigung des Vorgangs. Der Mietende hat 7 Tage Zeit, die Übergabe der Wohnung durch Öffnen des in der E-Mail enthaltenen Links zu bestätigen. Über das Portal kann der Link jederzeit erneut versendet werden.
Rückgabe durch Offline-Nutzer
Bei der Rückgabe der Wohnung durch einen Offline-Nutzer (Nutzerkonto ohne E-Mail-Adresse) ist die Bestätigung des Nutzers via E-Mail naturgemäß nicht möglich. In diesem Fall können Sie, gesetzt die Zustimmung des Mietenden liegt vor, die Rückgabe im KIWI Portal direkt bestätigen.